Drohnenregistrierung – neue Lösung ist ein Gamechanger!

Bekanntermassen ist die Registrierung einer Drohne in Thailand eine langwierige Geschichte. Bis man alles parat hat, dauert es und man hat sicher schon 3x begonnen… Normalerweise geht das über 2 Behörden in Thailand, von der die Flugsicherungsbehörde leider erst rund 15 Arbeitstage nach Einreise (man muss Kopie des Passes mit Einreisestempel zusenden) bearbeitet. Für viele ist dann die Reise vorbei und sie fliegen dann ggf. illegal, was durchaus zu Problemen führen kann. Wie das ganze funktioniert, hat Stefan hier beschrieben:
https://stefaninthailand.de/anleitung-drohne-registrieren-in-thailand/?cookie-state-change=1700515388983

Doch es gibt eine weitaus einfachere Methode, die neuerdings einige YouTuber beschreiben:
Man kauft bei der FEIC eine Drohnenversicherung und kann gleich noch dazu den Service in Anspruch nehmen, alles bei der Behörde zu registrieren. Bei Fragen helfen sie gleich sofort und können somit die Wartezeit deutlich verkürzen. Ausserdem bekommt man innerhalb eines Tages nach der Einreise die Bewilligung und ist damit Safe! Beides kostet so um die CHF 40-45.–
Hier der Link zur FEIC: https://www.feic.co.th/aviation-insurance/drone-insurance/

UPDATE: Selbstversuch

Da die Drohnenregistrierung doch recht mühsam ist, habe ich den Vorschlag des Umwegs über eine thailändische Versicherung genommen, obwohl schon meine Hausratsversicherung Drohnenschäden in weitaus höheren Beträgen abdeckt.

Der Vorteil wird relativ schnell klar: Bei allen Angaben (die auf englisch sind) ist klar, was benötigt wird. So z.B. hatte ich bei meiner DJI Air 3 Probleme die Seriennummer zu fotografieren (sie ist im innern des Fluggeräts und sehr klein). Das Foto war schlussendlich leicht unscharf, auch wenn das iPhone die Nummer herauslesen konnte. Bei der Behörde hätte ich sofort eine Ablehnung erhalten, um das Spiel wieder von vorne zu beginnen. Und hier hakt der Service der FEIC ein: Sie kennen sich mit allen Modalitäten aus und sagen grad Bescheid, wenn was nicht passen sollte. So auch bei mir, wo ich ihnen dann ein neues Fotos von der Seriennummer gesandt hatte. Und: man hat einen Ansprechpartner, kann nachfragen wie der Status aussieht etc. Dafür sind mir die CHF 40.– locker wert!

Regeln und Sicherheit beim Drohen fliegen in Thailand

Die sogenannten „No Fly Zones“ (Dokument mit allen verbotenen Zonen) sind zum Beispiel vom Militär oder von der Navy genutzte Bereiche, in denen keine Drohne gestartet werden darf. Dazu gehören auch Koh Kud oder Sattahip.

Vor dem Fliegen

1. Überprüfen Sie, ob das unbemannte Luftfahrzeug und sein ferngesteuertes Luftfahrzeugsystem in einem flugtauglichen Zustand sind;
2. holen Sie die Erlaubnis des Eigentümers des zu fliegenden Grundstücks ein;
3. Überprüfen Sie die Umgebung und den Luftraum des Flugplatzes;
4. über einen Notfallplan verfügen, der einen Plan für Unfälle, medizinische Versorgung und einen Plan zur Problemlösung im Falle der Unkontrollierbarkeit des Luftfahrzeugs enthält.
5. die Wartung des unbemannten Luftfahrzeugs gemäß dem Herstellerhandbuch durchführen;
6. verfügt über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Steuerung des unbemannten Luftfahrzeugs und seines Systems;
7. hat Kenntnisse und Verständnis für die Regeln der Luft;
8. führt während des gesamten Fluges die Zulassungsbescheinigung oder eine Kopie davon mit sich;
9. während des gesamten Fluges einen brauchbaren Feuerlöscher mit sich führen; und
10. über eine Versicherungspolice verfügen, die Schäden an Leib, Leben und Eigentum Dritter abdeckt und deren Mindestversicherungssumme nicht weniger als eine Million Baht beträgt;

Während des Fliegens

1. darf nicht in einer Art und Weise fliegen, die das Leben, das Eigentum und den Frieden anderer gefährden kann;
2. darf nicht in Sperrgebiete, begrenzte Gebiete und gefährliche Gebiete fliegen, die im Luftfahrthandbuch – Thailand oder AIP-Thailand angekündigt sind, sowie in Regierungsgebäude und Krankenhäuser, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor;
3. Der Start- und Landebereich darf nicht durch irgendetwas behindert werden;
4. muss das unbemannte Luftfahrzeug jederzeit in Sichtweite halten und darf sich nicht auf den Monitor oder andere Geräte verlassen;
5. darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fliegen, wenn das unbemannte Luftfahrzeug deutlich zu sehen ist;
6. darf nicht in oder in der Nähe von Wolken fliegen;
7. darf nicht in einem Umkreis von 9 km (5 nautische Meilen) von Flughäfen oder temporären Flugplätzen fliegen, es sei denn, er hat eine Erlaubnis vom Flughafen- oder Flugplatzbetreiber;
8. Er darf nicht höher als 90 Meter über dem Boden fliegen;
9. Er darf nicht über Städte, Dörfer, Gemeinden oder Gebiete fliegen, in denen sich Menschen aufhalten;
10. darf nicht in der Nähe anderer Flugzeuge fliegen, die Piloten haben;
11. darf die Persönlichkeitsrechte anderer nicht verletzen;
12. darf keine Belästigung für andere verursachen;
13. darf keine gefährlichen Gegenstände oder Laser an Bord des unbemannten Luftfahrzeugs liefern oder transportieren; und
14. darf horizontal nicht näher als 50 Meter (150 Fuß) an Menschen, Fahrzeuge, Konstruktionen oder Gebäude heranfliegen
15. bei einem Unfall muss der Pilot oder der Fluglotse sofort den Verantwortlichen benachrichtigen (während der Geschäftszeiten Tel.: 02-5688800, Durchwahl 1504, 1505, Fax: 02-5688848, außerhalb der Geschäftszeiten: Tel. 081-8392068 oder per E-Mail: uav@caat.or.th)


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